Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) hat2016 seine Informationsbroschüre mit Zahlen, Fakten und Grafiken zu den Erneuerbaren Energien aktualisiert und zusätzlich einen Foliensatz herausgegeben.
Es werden sowohl die Entwicklungen der verschiedenen Energieträger, regionale Unterschiede und Marktentwicklungen aufgezeigt als auch die Auswirkungen des EEG, der Vergütungssätze und insbesondere der Merit-Order-Effekt analysiert und erklärt.
Damit gibt der Verband eine umfassende, fundierte und absolut erforderliche Grundlage für die immer wieder anstehenden politischen Debatten und Entscheidungen, die es rund um den Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt.
Download des Foliensatzes 2016
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Seit bekannt wurde, dass drei große Nord-Süd-Stromtrassen durch Deutschland gebaut werden sollen, regt sich heftiger Widerstand. Die Bundeskanzlerin verteidigt die Projekte: „Wer Ja sagt zu erneuerbaren Energien, muss auch Ja zum Netzausbau sagen.“
Gegner stehen im Verdacht, nach dem Sankt-Florian-Prinzips zwar für die Energiewende einzutreten, doch bitte nicht im eigenem Vorgarten!
Der Monitor Beitrag vom 20.2.2014 fragt nach: Wofür werden die neuen Stromautobahnen tatsächlich gebaut? Und geht es dabei wirklich um ein blitzsauberes Geschäft im Sinne des Klimaschutzes? Weiterlesen
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Es ist bequem, geht blitzschnell und - sofern man auf dem Land wohnt und begrenzte Einkaufsmöglichkeiten hat - vermeidet man auch noch Fahrten, die meistens mit dem Auto erledigt werden: das Einkaufen im Internet.
Im Ökotipp des Monats beschäftigt sich der Bund Naturschutz mit dem Thema "Wie ökologisch ist Einkaufen im Internet?" Weiterlesen
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Die Hannoversche Allgemeine veröffentlichte am 8 Januar 2014 einen Bericht mit dem Titel "Energiewende paradox".
Deutschland fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien – doch gleichzeitig wird immer mehr Strom aus Kohle produziert und auch exportiert. Lesen Sie den ganzen Artikel hier.
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Die Pflicht, alte Heizkessel unter bestimmten Voraussetzungen austauschen zu müssen, ist gesetzlich geregelt in der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellen Fassung der EnEV 2014.
Die Regelungen der EnEV 2014 in Bezug auf Heizkessel im Einzelnen:
Ersetzt werden müssen
- Konstanttemperatur-Heizkessel
- die älter sind als 30 Jahre, gerechnet ab dem Jahr 2015, d.h. Kessel, die vor 1985 eingebaut wurden
Diese Regelung gilt jedoch nicht für Heizkessel in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Für Eigentümer von EFH oder ZFH, die am Stichtag 1.2.2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, gilt die Regelung der EnEV 2002 für Heizkessel weiter, sie haben daher keine Austauschpflicht. Im Falle eines Eigentümerwechsels entsteht allerdings eine Austauschpflicht binnen 2 Jahren.
Der gesamte Text der EnEV 2014 kann hier eingesehen werden.
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