Die Staatsregierung hat 2017 versprochen den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 % zu verdoppeln. Bis jetzt ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. ein Prozentpunkt auf 11 % gestiegen! Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften. Oft hat man nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren Kfz überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist teuer, nicht garantiert oder meist gar nicht erst möglich.

Die Staatsregierung hat 2017 versprochen den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 % zu verdoppeln. Bis jetzt ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. ein Prozentpunkt auf 11 % gestiegen! Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften. Oft hat man nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren Kfz überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist teuer, nicht garantiert oder meist gar nicht erst möglich.

In 11 bayerischen Städten gab es deshalb Bürgerbegehren für eine bessere und sichere Radinfrastruktur, die fast alle übernommen wurden. Die Umsetzung der kommunalen Radentscheide geht aber kaum voran – weil Ressourcen fehlen und weil die längst nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere Radinfrastruktur verhindern und weil Verfahren, Zuständigkeiten und Standars unklar sind. Folglich wird oft jahrelang diskutiert statt geplant und gebaut Das wollen wir ändern: Mit einem Radgesetz, das die bayerische Staatsregierung verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen.

Die Staatsregierung hat 2017 versprochen den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 % zu verdoppeln. Bis jetzt ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. ein Prozentpunkt auf 11 % gestiegen! Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften. Oft hat man nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren Kfz überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist teuer, nicht garantiert oder meist gar nicht erst möglich.

In 11 bayerischen Städten gab es deshalb Bürgerbegehren für eine bessere und sichere Radinfrastruktur, die fast alle übernommen wurden. Die Umsetzung der kommunalen Radentscheide geht aber kaum voran – weil Ressourcen fehlen und weil die längst nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere Radinfrastruktur verhindern und weil Verfahren, Zuständigkeiten und Standars unklar sind. Folglich wird oft jahrelang diskutiert statt geplant und gebaut Das wollen wir ändern: Mit einem Radgesetz, das die bayerische Staatsregierung verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen.

Warum ein Radentscheid für ganz Bayern?

Warum ein Radentscheid für ganz Bayern?

Radlland Bayern? Wohl eher nicht! Die Staatsregierung hat versprochen bis 2025 den bayernweiten Radverkehrsanteil auf 20% zu verdoppeln. Mit +1% seit 2017 ist sie kläglich gescheitert. Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen, Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Es gibt auch kein Alltagsradwegenetz. Auf dem Land hat man in der Regel die Wahl zwischen holprigen Feldwegen und radeln auf der Landstraße, wo man oft eng und mit sehr hohen Geschwindigkeiten von schweren KFZ überholt wird. Radmitnahme im ÖV ist oft nicht möglich oder relativ teuer und nicht garantiert.

In 11 bayerischen Städten haben engagierte Menschen deshalb über 240.000 Unterschriften für eine bessere und sichere Radinfrastruktur gesammelt. Die Umsetzung geht aber kaum voran – weil Ressourcen fehlen und weil die längst nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere Radinfrastruktur verhindern. Das wollen wir ändern – mit einem Radgesetz, das die Staatsregierung verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen.

Bayern kann’s besser. Wir schalten einen Gang hoch!

Das sind die Ziele des Radentscheids Bayern

  • 25 % Radverkehrsanteil bis 2030: Der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen soll bis 2030 bayernweit 25 Prozent betragen.
  • Bedarfsgerechte, sichere Radwege: Schluss mit den Holperpisten, die jahrelang nicht erneuert werden. Kontinuierlicher Unterhalt und Sanierung.
  • Vision Zero im Straßenverkehr: Das Ziel der „Vision Zero“ (= keine Verkehrstoten mehr) soll endlich Realität werden.
  • Vorrang für Umweltverbund: Die Verkehrsmittel des Umweltverbundes sollen ausgebaut werden und gut kombinierbar sein
  • Mehr Radschnellverbindungen: Auch in Bayern sollen nach jahrelangen Planungen endlich Radschnellverbindungen geschaffen werden.
  • Flächenversiegelung sorgfältig abwägen: Es ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Fläche in Anspruch genommen und möglichst wenig versiegelt wird.

 Mehr zu den Zielen hier

Das Ziel der „Vision Zero“ (= keine Verkehrstoten mehr) soll endlich Realität werden.

25 % Radverkehrsanteil bis 2030

Der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen soll bis 2030 bayernweit 25 Prozent betragen.

 Der vollständige Text  für das Radgesetz Bayern

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat angekündigt, den Zulassungsantrag für das Volksbegehren Radentscheid Bayern dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Das Bündnis Radentscheid Bayern ist optimistisch, dass es dennoch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt.

Über 100.000 Menschen hatten im Freistaat von Juni bis Oktober 2022 für die Zulassung des Volksbegehrens Radentscheid Bayern unterschrieben: vier Mal mehr als erforderlich! Das Bündnis Radentscheid Bayern hatte den Zulassungsantrag am 27. Januar 2023 an das Innenministerium übergeben. Ziel des Volksbegehrens ist ein bayerisches Radgesetz, das den Rahmen für eine rasche Verbesserung der Radinfrastruktur schafft.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, um über die Zulassung zu entscheiden. Das bayerische Radentscheid-Bündnis rechnet mit einem positiven Ergebnis und damit, dass der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren noch vor der diesjährigen Landtagswahl stattfindet. Damit das Volksbegehren Erfolg hat, müssen dann rund eine Million landtagswahlberechtigte Menschen in ihrem Rathaus für den Radentscheid Bayern unterschreiben.

Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern e.V. erläutert: „Entgegen der Auffassung des Innenministeriums sind wir der Meinung, dass unser – von einer spezialisierten Kanzlei extra defensiv formulierte – Radgesetz-Entwurf alle Vorgaben für ein Volksbegehren einhält. Deshalb gehen wir davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit bestätigt und es folglich noch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt. 

Schon seit sechs Jahren setzen wir uns dafür ein, dass Zuständigkeiten, Verfahren und Standards bei Planung und Bau von Radinfrastruktur klar geregelt werden, denn ohne entsprechende Regelungen kommen wir nur quälend langsam voran mit dem Ausbau des noch sehr löchrigen Radwegnetzes. 

Die Staatsregierung hat ein Radgesetz immer vehement abgelehnt und erst auf Druck durch unser Volksbegehren angekündigt, nun kurzfristig doch ein Radgesetz erlassen zu wollen. Dass wir auf dem Weg zu einem echten „Radlland“ nun noch eine weitere Extrarunde vor dem Verfassungsgerichtshof einlegen müssen, erweckt den Anschein, als solle Zeit für ein eigenes Radgesetz gewonnen werden. Damit bald Menschen jeden Alters umweltfreundlich und sicher in ganz Bayern mobil sein können, braucht es aber ein wirklich gutes Radgesetz. Sollte die Staatsregierung tatsächlich einen eigenen Rad-Gesetz-Entwurf planen, fordern wir an der Erarbeitung beteiligt zu werden, wie auch die Radentscheide in Berlin und Nordrhein-Westfalen!“

Alle Infos zum Radentscheid Bayern, Aktuelles, Aktionen, FAQs und vieles mehr hier

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat angekündigt, den Zulassungsantrag für das Volksbegehren Radentscheid Bayern dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Das Bündnis Radentscheid Bayern ist optimistisch, dass es dennoch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt.

 

Über 100.000 Menschen hatten im Freistaat von Juni bis Oktober 2022 für die Zulassung des Volksbegehrens Radentscheid Bayern unterschrieben: vier Mal mehr als erforderlich! Das Bündnis Radentscheid Bayern hatte den Zulassungsantrag am 27. Januar 2023 an das Innenministerium übergeben. Ziel des Volksbegehrens ist ein bayerisches Radgesetz, das den Rahmen für eine rasche Verbesserung der Radinfrastruktur schafft.


Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, um über die Zulassung zu entscheiden. Das bayerische Radentscheid-Bündnis rechnet mit einem positiven Ergebnis und damit, dass der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren noch vor der diesjährigen Landtagswahl stattfindet. Damit das Volksbegehren Erfolg hat, müssen dann rund eine Million landtagswahlberechtigte Menschen in ihrem Rathaus für den Radentscheid Bayern unterschreiben.


Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern e.V. erläutert: „Entgegen der Auffassung des Innenministeriums sind wir der Meinung, dass unser – von einer spezialisierten Kanzlei extra defensiv formulierte – Radgesetz-Entwurf alle Vorgaben für ein Volksbegehren einhält. Deshalb gehen wir davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit bestätigt und es folglich noch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt. 

Schon seit sechs Jahren setzen wir uns dafür ein, dass Zuständigkeiten, Verfahren und Standards bei Planung und Bau von Radinfrastruktur klar geregelt werden, denn ohne entsprechende Regelungen kommen wir nur quälend langsam voran mit dem Ausbau des noch sehr löchrigen Radwegnetzes. 

Die Staatsregierung hat ein Radgesetz immer vehement abgelehnt und erst auf Druck durch unser Volksbegehren angekündigt, nun kurzfristig doch ein Radgesetz erlassen zu wollen. Dass wir auf dem Weg zu einem echten „Radlland“ nun noch eine weitere Extrarunde vor dem Verfassungsgerichtshof einlegen müssen, erweckt den Anschein, als solle Zeit für ein eigenes Radgesetz gewonnen werden. Damit bald Menschen jeden Alters umweltfreundlich und sicher in ganz Bayern mobil sein können, braucht es aber ein wirklich gutes Radgesetz. Sollte die Staatsregierung tatsächlich einen eigenen Rad-Gesetz-Entwurf planen, fordern wir an der Erarbeitung beteiligt zu werden, wie auch die Radentscheide in Berlin und Nordrhein-Westfalen!“

 

Die Staatsregierung hat 2017 versprochen den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 % zu verdoppeln. Bis jetzt ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. ein Prozentpunkt auf 11 % gestiegen! Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften. Oft hat man nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren Kfz überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist teuer, nicht garantiert oder meist gar nicht erst möglich.