Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar. So hat das Bundesverfassungsgericht am 29. April 2021 geurteilt.

Das Gericht hat das deutsche Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, weil ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlten. Damit gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Verfassungsbeschwerden mehrerer junger Menschen teilweise statt. Eine ganze Reihe Umweltorganisationen unterstützt die Initiatoren, darunter der BUND, die Deutsche Umwelthilfe, Fridays for Future und Greenpeace. Ziel der Verfassungsbeschwerden ist, dass sich die Regierung im Kampf gegen den Klimawandel mehr anstrengen muss. Bisherige Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen und zur Begrenzung der globalen Erwärmung seien unzureichend.

Gesetz sollte die Klimaziele erfüllen

Gemäß der Vorschriften des Klimaschutzgesetzes werden hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 verschoben. Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Begrenzung des Temperaturanstiegs zu erreichen, müssten die dann noch notwendigen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Der Gesetzgeber muss nun die Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeit nach 2030 bis Ende kommenden Jahres genauer regeln.

Praktisch dürfte das Urteil aber auch die Klimapolitik in diesem Jahrzehnt betreffen – es sei denn, die Politik kann darlegen, wie sie die Freiheitsrechte nach 2030 trotz aufgebrauchtem CO2-Budget sichern will. Kern der juristischen Argumentation ist schließlich, dass die heutige Planung die Freiheitsbeschränkungen in der Zeit danach erwarten lasse.

Die Konsequenz: Das neue Urteil greift zwar den späten deutschen Kohleausstieg oder den gebremsten Ausbau der erneuerbaren Energien nicht explizit an. Indirekt stellt es die entsprechenden Gesetze aber doch auf den Prüfstand.

"Die Zeit für politische Klimaziele ist vorbei, sie müssen sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren", so die Anwältin Roda Verheyen, die Neubauer und ihre Mitkläger*innen vertreten hat. "Die Zeit für politische Klimaziele ist vorbei, sie müssen sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren."

Das Urteil bedeute, dass die Bundesregierung einen plausiblen Reduktionspfad bis zur Klimaneutralität vorlegen müsse.